Die E.VITA GmbH ist bemüht, ihre Website www.evita-energie.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.evita-energie.de einschließlich des Online-Tarifabschlusses sowie für das Kundenportal MyE.VITA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer digitalen Angebote. Folgende Bereiche weisen derzeit noch Barrieren auf; eine Behebung ist jeweils bis zum 1. Quartal 2027 geplant:
- Kontraste und Schriftgrößen: Einzelne Texte weisen einen zu geringen Farbkontrast auf bzw. lassen sich nicht völlig verlustfrei vergrößern (WCAG 1.4.3, 1.4.4).
- Alternativtexte: Einige informative Bilder verfügen noch nicht über beschreibende Alternativtexte (WCAG 1.1.1).
- Linktexte: Bei einzelnen Links fehlen aussagekräftige Linktexte, die das Ziel klar benennen (WCAG 2.4.4).
- Untertitel: Einzelne Videos und Audioinhalte stehen aktuell noch ohne Untertitel bzw. Transkript zur Verfügung (WCAG 1.2.1, 1.2.2). Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne ein Transkript zur Verfügung (Kontakt siehe unten).
- Tastaturbedienung: Einzelne interaktive Bereiche der Website, des Tarifrechners und des Kundenportals sind noch nicht vollständig lückenlos mit der Tastatur bedienbar (WCAG 2.1.1).
- PDF-Dokumente: Ein Teil unserer älteren PDF-Dokumente ist nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar (nicht getaggt). Auf Anfrage stellen wir Ihnen die entsprechenden Inhalte in einem barrierefreien Format bereit. Neue Dokumente werden barrierefrei erstellt. Die nachträgliche Bearbeitung des gesamten Bestandsarchivs würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 BFSG darstellen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juli 2026 erstellt und zuletzt am oben angegebenen Datum (siehe "Stand") überprüft. Grundlage der Bewertung ist eine methodische Selbstbewertung der Website unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte aus nicht barrierefreien PDFs in einem zugänglichen Format? Wenden Sie sich gerne an uns.
E.VITA GmbH
Zettachring 2
70567 Stuttgart
Tel.: +49 711 28441-01
Nutzen Sie für Ihre schriftliche Anfrage gerne unser Kontaktformular.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen, zu beantworten.
Marktüberwachung und Durchsetzung
Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG ist zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Internet: mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei der Marktüberwachungsstelle beantragen, dass diese tätig wird, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt (§ 32 BFSG).
