Wussten Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Stromkosten zurückerhalten können? Wenn Sie eine elektrisch betriebene Wärmepumpe besitzen, gibt es eine Möglichkeit, sich von bestimmten Zusatzgebühren zu befreien.
Gemäß § 22 EnFG können Sie sich von der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage befreien lassen, wenn Ihre Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden ist. Es ist ganz einfach: Senden Sie eine Meldung gemäß den gesetzlichen Vorschriften an Ihren Netzbetreiber, um diesen Vorteil zu nutzen. Dadurch können Sie einen Teil der Stromumlagen, die Sie im Jahr 2023 gezahlt haben, zurückerstattet bekommen. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst aktiv werden müssen, indem Sie einen Antrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Abrechnung. Senden Sie uns gerne den ausgefüllten Antrag per E-Mail mit dem Betreff "§ 22 EnFG" zu, dann leiten wir sie an Ihren Netzbetreiber weiter.
Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Übermittlung Ihrer Angaben kann dazu führen ,dass Sie den Anspruch auf eine Reduzierung der Gebühren ganz oder teilweise verlieren. Die Frist für die Übermittlung Ihrer Angaben endet am 28. Februar 2024.
Falls Sie diese Frist verpassen, haben Sie noch eine zweite Chance bis zum 31. März 2024, jedoch wird die Befreiung dann nur noch zu 80% gewährt.
Beachten Sie bitte, dass die behördliche Genehmigung für diese Maßnahme noch aussteht. Dennoch können Sie bereits jetzt die erforderlichen Angaben machen.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.