E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder bezieht Stellung zum Weißbuch des BMWi

Freitag, 11. September 2015
Aktuelles

Mit dem Weißbuch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Ein Strommarkt für die Energiewende“ wird das Strommarktdesign der Zukunft erarbeitet. In dem im Juli 2015 veröffentlichten Diskussionspapier plädiert das BMWi für eine Weiterentwicklung des Strommarktes hin zu einem „Strommarkt 2.0“. Aus der Perspektive eines betroffenen Unternehmens sieht E.VITA-Geschäftsführer Stefan Harder bei einzelnen Themen noch Ausbaupotenzial und hat deshalb zu zum Weißbuch Stellung bezogen.

1. Zugang zum Kurzfristmarkt für Händler
Der E.VITA-Geschäftsführer bemängelt, dass den Händlern in diesem Konzept weiterhin der Zugang zum Kurzfristmarkt verwehrt bleibt. Er fordert, dass die Netzbetreiber verpflichtet werden sollten, in Echtzeit die Verbrauchsdaten an die Händler zu übermitteln, was den Händlern den Zugang zum Intra-Day ermöglichen würde. Derzeit ist es für die Netzbetreiber Pflicht, die Verbrauchsdaten der Handelskunden erst einen Tag später und auf ¼-Std-Basis zu liefern.


2. Befreiung der Endkunden vom Standardlastprofilverfahren
Des Weiteren fordert Stefan Harder, dass alle Verbrauchsstellen, die auf Smart-Meter umgestellt werden, sofort vom Lastprofilverfahren zu befreien sind und analog zu den Verbrauchsstellen mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) an der ¼-Std-genauen Bilanzierung teilnehmen sollen. Kleinere Verbraucher könnten somit am Kurzfristmarkt teilnehmen und von den Effekten profitieren.


3. Abschaffung des synthetischen Verfahrens für Netzbetreiber
Das neue Strommarktgesetz zielt auf die Sanktionierung von übermäßiger Nutzung des Ausgleichsenergiemarktes ab. Das Weißbuch bleibt aber gleichzeitig Antworten auf die Frage schuldig, wie es sich im Falle von Planungsungenauigkeiten seitens der Netzbetreiber verhält. Um diesen Planungsungenauigkeiten entgegenzuwirken fordert Harder deshalb, dass das synthetische Verfahren abgeschafft wird und nur noch das analytische Verfahren zur Anwendung kommt. So werden Händler in die Lage versetzt, exakt für ihre Kunden zu planen.


4. Berücksichtigung von Nachtspeicherheizungen in der Energiespeicherung
Schließlich kritisiert der E.VITA Geschäftsführer, dass die Nachtspeicherheizung als Beitrag zur Energiespeicherung keine Erwähnung findet. Die Stromheizungen sollten umgehend in den Förderplan aufgenommen werden, da diese Stromheizungen den Verbrauch über die Nachteinspeisung glätten können – denn noch immer verwenden 1,7 Mio. Haushalte Stromheizungen in Deutschland. Nachtspeicherheizungen, die ihre Aufladungen ebenfalls aus EEG-Anlagen beziehen können, ließen sich hervorragend in den Strommarkt 2.0 integrieren und bieten großes Potenzial für die Erreichung der Klimaziele.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

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