Umlagen auf den Strompreis 2014

Umlagen auf den Strompreis 2014

Montag, 11. November 2013
Wichtige Energiegesetze

Die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2014 von 5,277 Cent/ Kilowattstunde (kWh) auf 6,24 Cent/ kWh netto – also um etwa 1 Cent. Damit hat die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, kurz EEG) einen Rekordwert erreicht: Sie stieg seit 1998 von ursprünglich 0,08 Cent kontinuierlich auf nun 6,16 Cent pro KWh.

Ebenfalls noch oben angepasst wird die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 kWh je Abnahmestelle zahlen hier nach aktuellen Prognosen voraussichtlich 0,178 Cent/ kWh mehr, Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh 0,055 Cent/ kWh für den überschreitenden Jahresverbrauch.

Offshore-Umlage steigt ebenfalls

Auch bei der erst Anfang 2013 eingeführte Offshore-Umlage wird nochmal aufgeschlagen: Letztverbraucher mit weniger als 1.000.000 kWh Jahresverbrauch  je Abnahmestelle (also alle Privatkunden) zahlen 0,250 Cent/ kWh, bei höherem Jahresverbrauch 0,05 ct/kWh ab der Tausendsten Kilowattstunde. Unternehmen, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 4 % über dem Umsatz lag, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh 0,025 ct/kWh.

Neu: Abschaltbare-Lasten-Umlage

2014 wird mit der Umlage für abschaltbare Lasten abermals eine neue Umlage auf den Strompreis eingeführt. Große Stromabnehmer erhalten für die Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten eine Vergütung – zum einen über einen vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis), zum anderen für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis).

Dazu müssen sie sich mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)“ genügen. Nach dieser Verordnung sind die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, ihre Zahlungen über eine finanzielle Verrechnung auszugleichen – deshalb wird die Abschaltbare-Lasten-Umlage ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben.

Lediglich die Sonderkunden-Umlage (auch § 19-StromNEV-Umlage) wurde für einen Verbrauch bis 100.000 kWh nach unten korrigiert.

Und was bedeutet das für E.VITA-Kunden?

Wir informieren unsere Kunden in diesen Tagen persönlich darüber, was die Strompreisanpassung für den eigenen Tarif genau bedeutet. Selbstverständlich prüfen wir auch weiterhin regelmäßig die Höhe der Abgaben und Entgelte und geben Senkungen an Sie weiter.

Da die Umlagen, Steuern und Abgaben auf den Strompreis staatlich festgeschrieben werden, hat E.VITA keinen Einfluss auf ihre Höhe und profitiert selbst nicht davon. Steigende Preise durch immer neue und höhere Abgaben können wir also leider nicht verhindern. Gerade deshalb möchten wir Sie dabei zu unterstützen, Energie so effizient wie möglich zu nutzen - und schon mit kleinen Veränderungen eine Menge Energie einzusparen.

Denn am liebsten ist uns immer noch die Energie, die gar nicht erst verbraucht wird. Das hilft Ihrem Geldbeutel und der Umwelt.

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