Jedes Jahr werden die neuen Umlagen auf den Strompreis bekanntgegeben, die sich auf den Strompreis im Folgejahr auswirken. Besonderheiten in diesem Jahr Die KWK-Umlage ist gestiegen. Sie beträgt nun 0,277 ct/kWh und damit 0,002 ct/kWh mehr als im Vorjahr. Die Umlage nach § 19 StromNEV ist um 0,915 ct/kWh auf 1,558 ct/kWh gestiegen. Die Gasspeicher-Umlage hat sich um 0,049 ct/kWh auf 0,299 ct/kWh erhöht.
Lesen Sie selbst, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben im Einzelnen entwickelt haben und wie sie ab dem 01. Januar 2025 ausfallen werden.
Der KWK-Aufschlag ist von 0,257 ct/kWh auf 0,277 ct/kWh gestiegen.
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. KWK-Anlagenbetreiber haben bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzlichen Fördersätze für den eingespeisten Strom. Der KWK-Aufschlag ab 01.01.2025 beträgt 0,277 ct/kWh.
Die Umlage nach § 19 StromNEV ist von 0,643 ct/kWh auf 1,558 ct/kWh gestiegen.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die aus den Entlastungen der StromNEV entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Die Umlage auf den Strompreis nach § 19 StromNEV ist für das Jahr 2025 auf 1,558 ct/kWh gestiegen.
Die Offshore-Haftungsumlage ist von 0,656 ct/kWh auf 0,816 ct/kWh gestiegen.
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die Offshore-Haftungsumlage wird seit dem 1. Januar 2013 erhoben. Ab dem 01.01.2025 wird die Umlage 0,816 ct/kWh betragen.
Die Umlage für abschaltbare Lasten ist entfallen.
Die Gasspeicher Umlage ist von 0,250 ct/kWh auf 0,299 ct/kWh gestiegen.
Die Gasspeicher-Umlage wurde zum 1. Oktober 2022 erhoben. Diese Umlage soll die Kosten decken, die durch die möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland entstehen. Geregelt wird die Speicherumlage durch den § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ab dem 01.01.2025 beträgt die Umlage 0,299 ct/kWh.
Die CO2-Abgabe ist von 0,8162 ct/kWh auf 0,9975 ct/kWh gestiegen.