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Eine Wärmepumpe ist eine gute Sache. Ihr Grundprinzip ist umweltfreundlich, weil sie Energie aus der Luft oder dem Erdreich zieht. Viele Häuslebauer setzten bereits auf Wärmepumpen. Diese können sich aber auch für Unternehmen und Gewerbetreibende lohnen, denn auch sie profitieren von Fördergeldern. Die fließen sowohl bei der Heizungssanierung als auch bei einem Neubau. E.VITA erklärt, worauf es ankommt.
Eine Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank – allerdings nach dem umgekehrten Prinzip. Während ein Kühlschrank die Wärme nach außen ableitet, holt die Wärmepumpe Energie aus der Luft oder dem Erdreich in die Räumlichkeiten. Die Wärme, die der Umgebung entzogen wird, wird komprimiert, um die notwendige Vorlauftemperatur für unterschiedliche Heizsysteme zu erhalten.
Wärmepumpen gelten als effizient und umweltfreundlich. „Durch die Nutzung kostenloser Umweltwärme können Sie Ihre jährlichen Heizkosten deutlich senken, unter günstigen Voraussetzungen um bis zu 50 Prozent“, proklamiert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), dem nach eigenen Angaben rund 500 Mitglieder und Verbände (Industrie, Energieversorgungsunternehmen, Handwerk, Energieberater, Planer, Sachverständige und Architekten) angehören. Hinzu kommt, dass viele Wärmepumpensysteme nicht nur heizen, sondern auch kühlen und Warmwasser bereitstellen können. Wärmepumpen benötigen keinen Brennstoff und verursachen somit auch keine Emissionen. Lediglich zum Betrieb der Pumpe ist Strom nötig.
Der Staat belohnt jene, die ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen. Die Fördergelder stammen aus dem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP), mit dem die Bundesregierung die Energiewende in Deutschland vorantreiben will. Nach Regierungsangaben stehen dafür rund 300 Millionen Euro pro Jahr bereit. Wer sich für den Einbau einer Wärmepumpe entscheidet, kann entweder einen Antrag auf einen Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank stellen. Die BAFA schreibt auf ihrer Homepage, dass sich die Förderung auch an „Unternehmen, Contractoren, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau“ richtet. Grundsätzlich gilt, dass der Förderantrag vorab eingereicht werden muss, so der Bundeverband BWP.
Förderfähig sind zum Beispiel Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung. In „Nichtwohngebäuden“ können Sie aber auch dann einen Zuschuss erhalten, wenn die Wärmepumpe ausschließlich zum Beheizen der Räume dient. Es gibt noch einige weitere Kategorien. Das BAFA hat die förderfähigen Anlagen und die Bedingungen zusammengefasst. Außerdem muss die Wärmepumpe auch einen bestimmten Effizienz-Grad erreichen, der über die sogenannte Jahresarbeitszahl (JAZ) ermittelt wird. Dabei geht es darum, dass die Strommenge zum Betrieb der Pumpe in einem vernünftigen Verhältnis zur letztlich erzeugten Wärmeenergie stehen muss. Wer einen Neubau mit Wärmepumpe plant, kann eine sogenannte Innovationsförderung beantragen. „Hier gelten verglichen mit bestehenden Gebäuden allerdings verschärfte Anforderungen“, betont der BWP.
Da die Materie sehr komplex ist, lässt sich das nicht pauschal beantworten. Das BAFA spricht auf seiner Homepage von „attraktiven Zuschüssen bis zu 15.000 Euro pro Vorhaben“. Im Wesentlichen hängt die Summe von der Art der Wärmepumpe ab. Die Fördersätze liegen zwischen 1300 und 6750 Euro pro Anlage. Hinzu kommt ein weiterer Zuschuss, falls die Pumpe einen besonders ineffizienten Heizkessel ersetzt. Dabei muss aber gleichzeitig die gesamte Heizungsanlage optimiert werden, was immerhin noch einmal einen Zuschuss von 600 Euro bringt. Darüber hinaus sind weitere Fördergelder wie Effizienzbonus, Kombinationsbonus oder Lastmanagement-Bonus möglich.
Vor Beginn des Vorhabens müssen Unternehmen einen auf die jeweils geplante Maßnahme zugeschnittenen Förderantrag einreichen. Die Anträge unterscheiden sich zunächst darin, ob es sich um ein Neubauprojekt oder um eine Sanierungsmaßnahme handelt. Zum Einreichen benötigen Sie technische Angaben zur geplanten Anlage (Hersteller, Typ, Nennwärmeleistung), Angaben zur Effizienz und ein Angebot eines Fachunternehmers. Später müssen Sie die Inbetriebnahme mit einer Rechnungskopie nachweisen. Erst dann erfolgt die Auszahlung der Fördersumme.
Grundsätzlich ist das Förderprogramm für Wärmepumpen eine gute Sache. Aber die vielen Arten von Wärmepumpen, die unterschiedlichen Förderbedingungen, -anträge und -gelder machen die Sache für den Laien schwierig. E.VITA empfiehlt deshalb, dass Sie sich frühzeitig an einen Fachhändler wenden, der Ihnen auch in Sachen Antragswesen zur Seite steht. Zudem kommt es auch darauf an, dass Sie den passenden Stromtarif wählen, um die Wärmeheizpumpe auf Dauer kostengünstig zu betreiben.
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