So bilden sich Strom- und Gaspreis

StromPREIS - SO BILDET ER SICH

Der Preis für eine Kilowattstunde Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Strompreis

*Die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile verändert sich, wenn sich einzelne Preisbestandteile in der Höhe verändern. Etwa die Hälfte entfällt auf Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen.

Die sogenannten Netzentgelte tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieser Teil der Kosten wird reguliert. Er setzt sich beispielsweise aus Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze Wartungsarbeiten, aber auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung zusammen. Auch der Betrieb der Netzinfrastruktur ist aufwendig und in den Netzentgelten berücksichtigt: Die Netzbetreiber müssen genau darauf achten, dass zu jedem Zeitpunkt genau die richtige Menge Strom fließt. Denn das Netz darf weder über-, noch unterlastet sein.

Staatliche Erhebungen auf eine Kilowattstunde Strom

Außerdem werden Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen erhoben. Sie machen aktuell gut 29,2 Prozent des gesamten Strompreises aus. Dazu zählen:

Konzessionsabgabe: Diese Abgabe variiert von Netzgebiet zu Netzgebiet und liegt etwa zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh. Sie bezeichnet die Zahlungen an die Kommune, die für die Nutzung von Straßen und Wegen für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen erhoben werden.

Strom-, bzw. Energiesteuer: Eine Steuer auf den Energieverbrauch. Sie liegt im Jahr 2022 bei 2,05 Cent/kWh.

KWK-Umlage: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – steht für eine Technologie, die einen Vorgang effizienter machen soll: Durch sie wird die bei der Stromerzeugung gewonnene Wärme zum Heizen weiterverwendet. Ohne die KWK sind das zwei getrennte Prozesse, für die jeweils Brennstoff genutzt werden müsste. Im Jahr 2022 liegt die KWK-Umlage bei 0,378 Cent/kWh, 2023 bei 0,357 Cent/kWh.

19 Abs. 2 StromNEV-Umlage: Hiermit wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Sie liegt im Jahr 2022 bei 0,437 Cent/kWh, ab Januar 2023 bei 0,417 Cent/kWh.

Offshore-Netzumlage: Eine Art Versicherung gegen Risiken aus der Anbindung von Offshore-Windparks ans Netz. Sie finanziert also Einnahmeausfälle und entschädigt die Betreiber der Windparks. Für das Jahr 2023 wird sie bei 0,591 Cent/kWh liegen.

Umlage für abschaltbare Lasten nach §AbLaV: Mit der Umlage wurden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft. Im Jahr 2022 lagen fielen dafür Kosten von 0,003 Cent/kWh an. Ab dem Jahr 2023 wird die Umlage nicht mehr erhoben.

Mehrwertsteuer
: Wie auf so gut wie alle Produkte in Deutschland wird auch auf Strom eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Als Basis gilt der gesamte Strompreis.

Stromsteuer

Ab 01.01.2021

2,05 ct./kWh

AB 01.01.2022

2,05 ct./kWh

Ab 01.01.2023

2,05 ct./kWh

19 Abs. 2 StromNEV-Umlage

AB 01.01.2021

0,432 ct./kWh

AB 01.01.2022

0,437ct./kWh

AB 01.01.2023

0,417 ct./kWh

Offshore-Netzumlage

Ab 01.01.2021

0,395  ct./kWh

AB 01.01.2022

0,419 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,591 ct./kWh

Umlage für abschaltbare Lasten nach §AbLaV:

Ab 01.01.2021

0,009 ct./kWh

AB 01.01.2022

0,003 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,003 ct./kWh


Gaspreis - So bildet Er sich

Anders als beim Strompreis besteht der Preis für Erdgas zu einem Großteil aus den Beschaffungskosten, Vertrieb, Service und Dienstleistungen.

Gaspreis

*Die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile verändert sich, wenn sich einzelne Preisbestandteile in der Höhe verändern. 

Im Jahr 2022 liegt Anteil für Beschaffung/Vertrieb bei durchschnittlich 67 Prozent. Hinzu kommen Steuern und Abgaben, inklusive des CO2-Preises. Die durchschnittlichen Gesamtkosten an Steuern, Abgaben und CO2-Bepreisung betragen aktuell 23 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (bei Einfamilienhäusern), sowie 24 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 80.000 Kilowattstunden (bei Mehrfamilienhäusern). Hinzu kommen wie auch beim Strompreis die regulierten Netzentgelte, also die „Mautgebühren“ für die Nutzung der Netzinfrastruktur.

CO2-Abgabe

Ab 01.01.2022

0,5461 ct./kWh

AB 01.10.2022

0,5461 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,6372 ct./kWh

Energiesteuer

Ab 01.01.2022

0,5500 ct./kWh

AB 01.10.2022

0,5500 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,5500 ct./kWh

THE Bilanzierungsumlage SLP

Ab 01.01.2022

0,0000 ct./kWh

AB 01.10.2022

0,5700 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,5700 ct./kWh

THE Konvertierungsumlage

Ab 01.01.2022

0,0000 ct./kWh

AB 01.10.2022

0,0380 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,0380 ct./kWh

THE Gasspeicherumlage

Ab 01.01.2022

0,0000 ct./kWh

AB 01.10.2022

0,0590 ct./kWh

Ab 01.01.2023

0,0590 ct./kWh

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