Richtig heizen hilft im Kampf gegen Schimmel

Richtig heizen hilft im Kampf gegen Schimmel

Mittwoch, 09. November 2016
Auf ein Wort

Hat er sich erst einmal ausgebreitet, können höllisch viel Mühe und erhebliche Kosten die Folge sein: Schimmel. Schätzungen zufolge ist rund jedes zweite Haus davon betroffen. Gerade im Winter breitet er sich aus. Aber der Befall ist kein unabwendbares Schicksal.

Die Kultur, die keiner will: Schimmel breitet sich aus

Die Ursachen für Schimmelpilze in der Wohnung sind bekannt: Zu geringe Temperaturen, zu wenig oder falsches Lüften, Feuchtigkeit. Wer sich gern Schimmel in die heimischen vier Wände holen möchte, sollte wie folgt vorgehen: Duschen, kochen, waschen wie gewohnt, aus Angst vor erhöhten Heizkosten kaum lüften und die Wohnräume durch zu geringes Heizen auskühlen lassen. Wer dann noch, etwa nach dem Heimkommen am Abend, zwischendurch wieder ordentlich einheizt, schafft geradezu ideale Bedingungen für die Pilzkulturen. Übrigens: Schon Atem und Schweiß der Bewohner sorgen für Feuchtigkeit in der Raumluft; Feuchtigkeit, die sich als Schimmel niederschlagen kann.

Gründlich vorbeugen: So hat Schimmel keine Chance

Schimmel lässt sich meist verhindern. Folgendes sollte beachtet werden:

  • Gleichmäßig heizen, auch in Abwesenheit. Das ist übrigens auch energetisch günstiger, als die Räume auskühlen zu lassen und dann die Heizung wieder hochzufahren. Um die 20 Grad sollten in den Räumen herrschen, keinesfalls weniger als 16 Grad.
  • Mehrmals täglich für frische Luft sorgen. Heizung aus, Fenster auf, einige Minuten durchlüften.
  • Möglichst keine Wäsche in der Wohnung trocknen, die Feuchtigkeit gering halten.
  • Möbel wenn möglich nicht an Außenwände stellen.
  • Zwischen Möbeln und Wand stets etwas Abstand lassen.
  • Nach dem Kochen, Putzen, Duschen oder Baden immer gründlich lüften.

Richtig bekämpfen: Wenn der Schimmel schon da ist

Von glatten Oberflächen wie Metall, Glas oder lackiertem Holz lässt sich Schimmel mit einem üblichen Haushaltsreinigungsmittel entfernen. Danach sollte die Fläche mit Ethylalkohol abgerieben werden. Wichtig ist, dass sie anschließend vollständig trocknet. Ein Föhn kann hier gute Dienste leisten. Vorsicht ist vor chemischen Keulen geboten – sie können für Menschen schädlich sein. Bei unbehandeltem Holz und anderen nicht völlig glatten Oberflächen besteht die Gefahr, dass der Schimmel ins Material eingezogen ist und nicht mehr abgewaschen werden kann. Inwieweit der Befall fortgeschritten ist, kann nur ein Fachmann feststellen. Besondere Aufmerksam ist geboten, wenn Feuchtigkeit oder Nässe in den Räumen aufgetreten sind – etwa durch einen Wasserschaden.

Im Zweifel: Den Profi ranlassen

Was aber, wenn Tapeten befallen sind? Dann müssen die Stellen vollständig herausgeschnitten werden. Auch hier gilt: Unter der Oberfläche kann das Grauen lauern. Insbesondere hinter Holzvertäfelungen oder Gipsplatten verbirgt sich häufig Schimmel. Besteht der Verdacht auf verdeckten Schimmel oder sind die sichtbaren Flächen größer als ein halber Quadratmeter, sollte immer professionelle Hilfe hinzugezogen werden. Verbraucherzentralen können hier weiterhelfen.

Wer zahlt für die Schimmelbekämpfung?

Bei vermieteten Immobilien hat der Vermieter den Schimmelbefall zu beseitigen und für die Kosten aufzukommen – vorausgesetzt, der Befall ist auf bauliche Mängel zurückzuführen. Am besten ist es, von Anfang an – bei Bau, Sanierung und Nutzung – an die unerwünschten Kulturen zu denken, die sich einnisten können. 

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