Hat er sich erst einmal ausgebreitet, können höllisch viel Mühe und erhebliche Kosten die Folge sein: Schimmel. Schätzungen zufolge ist rund jedes zweite Haus davon betroffen. Gerade im Winter breitet er sich aus. Aber der Befall ist kein unabwendbares Schicksal.
Die Ursachen für Schimmelpilze in der Wohnung sind bekannt: Zu geringe Temperaturen, zu wenig oder falsches Lüften, Feuchtigkeit. Wer sich gern Schimmel in die heimischen vier Wände holen möchte, sollte wie folgt vorgehen: Duschen, kochen, waschen wie gewohnt, aus Angst vor erhöhten Heizkosten kaum lüften und die Wohnräume durch zu geringes Heizen auskühlen lassen. Wer dann noch, etwa nach dem Heimkommen am Abend, zwischendurch wieder ordentlich einheizt, schafft geradezu ideale Bedingungen für die Pilzkulturen. Übrigens: Schon Atem und Schweiß der Bewohner sorgen für Feuchtigkeit in der Raumluft; Feuchtigkeit, die sich als Schimmel niederschlagen kann.
Schimmel lässt sich meist verhindern. Folgendes sollte beachtet werden:
Von glatten Oberflächen wie Metall, Glas oder lackiertem Holz lässt sich Schimmel mit einem üblichen Haushaltsreinigungsmittel entfernen. Danach sollte die Fläche mit Ethylalkohol abgerieben werden. Wichtig ist, dass sie anschließend vollständig trocknet. Ein Föhn kann hier gute Dienste leisten. Vorsicht ist vor chemischen Keulen geboten – sie können für Menschen schädlich sein. Bei unbehandeltem Holz und anderen nicht völlig glatten Oberflächen besteht die Gefahr, dass der Schimmel ins Material eingezogen ist und nicht mehr abgewaschen werden kann. Inwieweit der Befall fortgeschritten ist, kann nur ein Fachmann feststellen. Besondere Aufmerksam ist geboten, wenn Feuchtigkeit oder Nässe in den Räumen aufgetreten sind – etwa durch einen Wasserschaden.
Was aber, wenn Tapeten befallen sind? Dann müssen die Stellen vollständig herausgeschnitten werden. Auch hier gilt: Unter der Oberfläche kann das Grauen lauern. Insbesondere hinter Holzvertäfelungen oder Gipsplatten verbirgt sich häufig Schimmel. Besteht der Verdacht auf verdeckten Schimmel oder sind die sichtbaren Flächen größer als ein halber Quadratmeter, sollte immer professionelle Hilfe hinzugezogen werden. Verbraucherzentralen können hier weiterhelfen.
Bei vermieteten Immobilien hat der Vermieter den Schimmelbefall zu beseitigen und für die Kosten aufzukommen – vorausgesetzt, der Befall ist auf bauliche Mängel zurückzuführen. Am besten ist es, von Anfang an – bei Bau, Sanierung und Nutzung – an die unerwünschten Kulturen zu denken, die sich einnisten können.