Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Erhebung einer neuen Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) beschlossen. Mit dem Beschluss vom 14.12.2011 (Aktenzeichen BK8-11-024) wurde die Einführung der §19-Umlage zum 01.01.2012 festgestellt.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund werden die Strompreise in Deutschland zum neuen Jahr wieder einmal deutlich erhöht. Dass ein großer Teil der Erhöhung mit einer neuen Umlage zusammenhängt, mit der die Entlastung besonders energieverbrauchender Industrieunternehmen von den Netzentgelten finanziert wird, erhitzt vielerorts die Gemüter.
Denn einmal mehr müssen Privathaushalte und kleine Unternehmen die Kosten der großen Konzerne mittragen. Während einer Vielzahl von großen Industrieunternehmen eine Befreiung von der der Netznutzungsentgelte in Aussicht gestellt wird, lastet die Nutzungsgebühr auf den Schultern der Verbraucher. Netznutzungsentgelte werden in unserem liberalisierten Energiemarkt von den Stromnetzbetreibern für die Nutzung und Stromdurchleitung erhoben.
Um die Befreiung zu beantragen, müssen Unternehmen mindestens 7.000 Stunden Stromnutzung sowie 10 GWh Stromverbrauch im Jahr aufweisen. So könnten rund 520 Betriebe, die insgesamt rund 15 % des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland ausmachen, darunter vor allem Unternehmen aus der Stahl- und Chemieindustrie, von den Netzgebühren befreit werden. So entsteht eine Zusatzbelastung von 440 Mio. Euro, die nun in Form der neuen Umlage auf alle anderen Verbraucher verteilt wird.
Betroffen sind alle Endverbraucher, unabhängig davon, von welchem Energieversorger sie Ihren Strom beziehen. Grade hatten die Verbraucher verdaut, dass die EEG-Umlage und die Netzentgelte zum Januar 2012 steigen, da werden sie mit einer weiteren Umlage konfrontiert, die den Strompreis zusätzlich verteuert. So müssen private Haushalte im kommenden Jahr mit einer Erhöhung ihrer Stromrechnung von bis zu 10 Euro rechnen.
Zulässig ist diese Praxis durch die neuen Richtlinien der Stromnetzentgeltverordnung, die im Sommer dieses Jahres in Kraft getreten sind. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen im Rahmen der neuen Gesetzgebung zum Atomausstieg beschlossen. Als Begründung gilt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Konzerne, die über eine mächtige Wirtschaftskraft verfügen, nicht durch hohe Kosten gefährdet werden darf.
Die sogenannte Sonderkundenumlage schafft ein starkes Ungleichgewicht: Unternehmen, die viel Strom verbrauchen und so auch die Netze stark in Anspruch nehmen, zahlen wenig bis gar nichts für die Netznutzung, Unternehmen und Verbraucher mit niedrigem Stromverbrauch hingegen zahlen unverhältnismäßig viel.
Diese Diskrepanz hat in jüngster Vergangenheit Verbraucherschützer auf den Plan gerufen und wurde auch in der Presse breit diskutiert. Einige Beispiele finden Sie hier:
Jüngst hat die Bundesnetzagentur angeordnet, dass die Netzbetreiber nur die in 2012 entgangenen Netzentgelte in die Umlage einrechnen dürfen. Die entgangenen Erlöse aus den Befreiungen und Reduzierungen von 2011 können erst nach Auflösung eines sogenannten Regulierungskontos, voraussichtlich in 2013, von den Netzbetreibern eingefordert werden. Dieses Vorgehen wird u.a. vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) scharf kritisiert, da die Netzbetreiber nun zunächst auf den Kosten sitzen bleiben.
Verband kommunaler Unternehmen: „VKU kritisiert Rückwirkung der Sonderkundenumlage“
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