Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Die durch Verbrennung von fossilen Brennstoffen, Erdgas oder auch Biogas entstehende Wärme kann zum Heizen oder in der Industrie Verwendung finden.
Diese innovative Technologie wird nun nach einer vom Bundestag gebilligten Gesetzesänderung noch höher und einfacher als zuvor gefördert. So erhalten Betreiber von KWK-Anlagen künftig 0,3 Cent mehr Förderung pro ins Stromnetz eingespeister Kilowattstunde. Bei Klein-Anlagen kommt so insgesamt eine Förderung von 5,41 Cent/ kWh zusammen.
Hausbesitzer mit einer KWK-Anlage im eigenen Haus profitieren ganz direkt von den höheren Zuschlägen. Außerdem wird ihnen durch eine einfachere Auszahlung die Entscheidung für ein eigenes Mini-Kraftwerk erleichtert.
Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende – denn KWK-Anlagen arbeiten sehr energieeffizient und eignen sich gut für die dezentrale Energieerzeugung.