Das Energiejahr 2017 hat es in sich

Mittwoch, 23. November 2016
Wichtige Energiegesetze

Im kommenden Jahr werden die ersten intelligenten Stromzähler eingebaut, das reformierte EEG tritt in Kraft und erstmals fördert der Staat Power-to-Heat-Anlagen. Das ist nur die Spitze des Eisberges.

Von der zentralen Versorgung über Großkraftwerke und vorwiegend fossile Energieträger bewegen wir uns mehr und mehr hin zu einer dezentralen Versorgung über erneuerbare Energien mit vielen kleinen Kraftwerken. Dadurch verändern sich die Strukturen und Rahmenbedingungen im Energiemarkt massiv. Auch die Rolle von Erzeugern und Verbrauchern wird neu definiert. So gibt es beispielsweise immer mehr Verbraucher, die selbst Energie produzieren, auch Prosumer genannt. Diese und weitere Anzeichen einer neuen Energiewelt sind immer stärker auch für Gewerbe und Unternehmen spürbar.

EEG-Umlage und Netzentgelte führen zu höheren Strompreisen

Eine wesentliche Veränderung zum neuen Jahr betrifft die Entwicklung des Strompreises. Dieser dürfte 2017 für die meisten Verbraucher weiter steigen. Das liegt primär an den höheren Abgaben und Umlagen, die ab dem kommenden Jahr fällig werden: zum einen die EEG-Umlage und zum anderen die Netzentgelte. Denn diese machen gemeinsam einen Anteil von ca. 40 Prozent des Strompreises aus. Seit Mitte Oktober ist klar, dass die EEG-Umlage 2017 abermals ansteigt. Und zwar auf den neuen Höchstwert von 6,88 ct je kWh. Auch die Netzentgelte dürften je nach Region für die meisten Verbraucher steigen – so haben es mehrere Netzbetreiber vorläufig angekündigt. Im Bundesdurchschnitt liegen die voraussichtlichen Entgelte im kommenden Jahr um neun Prozent höher, so der unabhängige Infografikdienst Strom-Report. Die Stromkosten dürften 2017 für die meisten Verbraucher deshalb steigen.

Digitalisierung ermöglicht mehr Transparenz

Eine der wichtigsten Neuerungen 2017 ist die Einführung von intelligenten Stromzählern, sogenannten Smart Metern. Dies bedeutet zunächst einen Umrüstungsaufwand, bringt den Stromkunden – vor allem Unternehmen – langfristig aber einige Vorteile. Ab Januar 2017 sind Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh dazu verpflichtet intelligente Stromzähler einbauen zu lassen. Für die Einführung der Smart Meter wird es einen Ausbauplan der Messstellenbetreiber geben. Stromkunden können also prinzipiell einfach warten, bis sie an der Reihe sind. Jedoch steht es natürlich jedem frei, sich einen Messstellenbetreiber zu suchen und den Umbau früher in die Wege zu leiten – das gilt sogar für Haushaltskunden. Mit dem Umbau wird der Kunde dann sofort verbrauchsscharf bilanziert und der eigene Verbrauch wird im wörtlichen Sinn sichtbar: Denn Messstellenbetreiber sind verpflichtet den Stromverbrauch für den Kunden zu visualisieren – sei es durch einen Bildschirm am Zähler oder online. Dadurch erhalten Stromkunden zunächst einmal eine höhere Transparenz: Sie sehen nicht mehr nur die Summe des Stromverbrauchs, sondern können diesen – auch im Nachhinein – für einzelne Zeitfenster von meist 15 Minuten nachvollziehen.

Grundlage für die flexible Energiesteuerung

Der Smart Meter alleine führt aber nicht direkt zu einer Ersparnis. Die richtigen Handlungsoptionen kann der Kunde dann gemeinsam mit seinem Lieferanten ermitteln und umsetzen. Der Stromkunde bekommt also eine aktivere Rolle als bisher. Und Smart Meter ermöglichen langfristig durch Übertragung der Verbrauchsdaten in Echtzeit weitere Vorteile, beispielsweise weitaus individuellere Tarife als sie heute üblich sind. Die flächendeckende Einführung der intelligenten Zähler ist aber vor allem aus struktureller Sicht für die Energieversorgung der Zukunft unabdingbar. Denn auch Eigenerzeugungsanlagen ab einer bestimmten Leistung werden mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Erst durch eine weitgehende Abdeckung von Smart Metern bei Erzeugern und Verbrauchern innerhalb einer Region wird die Realisierung sogenannter Virtueller Kraftwerke möglich. Dabei werden mehrere kleine Eigenproduzenten erneuerbarer Energien virtuell zu einem Großkraftwerk zusammengefasst und können so die Stromversorgung für Verbraucher innerhalb einer definierten Gemeinschaft sicherstellen.

EEG 3.0: Mehr Markt für erneuerbare Energien

Neben intelligenten Zählern steht im kommenden Jahr auch ein entscheidender Schritt in der Überführung der erneuerbaren Energien hin zu einem stärker marktbestimmten Umfeld an. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird das bisherige Fördersystem grundlegend umgestellt – und damit ändert sich für diejenigen, die selbst Strom produzieren, einiges: Alle größeren Anlagen mit mehr als 750 Kilowatt Leistung (Biomasseanlagen ab 150 Kilowatt) erhalten keine feste Förderung mehr. Stattdessen wird die Förderhöhe im Wettbewerb ermittelt. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Betreiber an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Im Bereich Photovoltaik beispielsweise schreibt die Bundesnetzagentur eine Leistung von 600 MW pro Jahr aus. Bei diesen Ausschreibungen treten die Betreiber neuer Anlagen gegeneinander an. Eine Förderung erhalten nur diejenigen, die ihre Anlage mit möglichst niedrigen Kosten wirtschaftlich betreiben können. Der Fördersatz wird dann 20 Jahre gezahlt. Ausgenommen davon sind Wasserkraftanlagen und kleinere Anlagen mit weniger als 750 KW Leistung (bei Photovoltaik). Die meisten privat betriebenen Anlagen dürften also weiterhin die festgelegte Förderung erhalten. Und auch für bestehende Eigenerzeugungsanlagen und solche, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 installiert sind, ändert sich mit der gesetzlichen Neuerung nichts. Diese erhalten ebenfalls noch staatlich festgelegte Fördersätze.

Eigenproduktion lohnt sich weiterhin

Die Novelle des EEG hat darüber hinaus auch Auswirkungen auf die Konditionen für den Eigenverbrauch von Strom. Denn die Befreiung von der EEG-Umlage, die bisher für selbst produzierten Strom galt, entfällt ab 2017. Die gute Nachricht ist: Die Eigenproduktion bleibt trotzdem attraktiv. Für Strom aus der Eigenproduktion, der ab 2017 verbraucht wird, müssen nun 40 Prozent der Umlage gezahlt werden. Da die Umlage jedoch ungefähr ein Fünftel des Strompreises ausmacht, lohnt sich die Eigenproduktion von Strom weiterhin.

Erstmalige Förderung für Sektorkopplung

Im Bereich der Eigenproduktion von Energie gibt es ab 2017 eine weitere Premiere: Für die sogenannte Sektorkopplung, also die Verknüpfung der bisher weitgehend getrennten Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, gibt es ab dem kommenden Jahr erstmals eine Förderung. Konkret wird die Nutzung von erneuerbarem Strom im Wärmesektor (Power-to-Heat) in Höhe von insgesamt 2.000 MW gefördert. Durch die Verknüpfung der Bereiche entstehen Synergien im Energieverbrauch. Das ist besonders aufgrund der hohen Volatilität, also der Schwankungen in der Verfügbarkeit der meisten erneuerbaren Energien, ein großer Vorteil: Denn so kann beispielsweise überschüssiger Strom aus EEG-Anlagen in Wärme umgewandelt und damit direkt nutzbar gemacht werden. Die Förderung ermöglicht es nun – beispielsweise kleinen und mittelständischen Unternehmen – kleinere Anlagen abseits der Großverbraucher und der Industrie aufzubauen.

Investitionen für die Energiezukunft

Die Veränderungen, die 2017 auf Verbraucher zukommen, zielen darauf ab, die bisherige Energieversorgung Schritt für Schritt in eine dezentrale Energieversorgung zu überführen. Verbraucher werden mehr und mehr zu Prosumern, die langfristig einen gewissen Anteil Ihrer benötigten Energie selbst produzieren und verbrauchen – und damit auch eine gewisse Unabhängigkeit in der Energieversorgung gewinnen können. Damit dieser Wandel gelingt, sind Verbraucher dazu angehalten langfristig zu denken und abzuwägen, statt sich von anstehenden Veränderungen oder Investitionen per se abschrecken zu lassen. Ein höherer Grad an Unabhängigkeit in der Energieversorgung geht einher mit einer höheren Eigenverantwortung. Die Verbraucher haben in dieser Phase der Energiewende die Chance selbst wesentlich dazu beizutragen, die Weichen für Ihre optimale Energieversorgung in der Zukunft zu stellen – und diese sollten sie im eigenen Interesse auch nutzen.

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